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BGH, 26.07.1961 - 8 StE 6/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 8 StE 6/61
Denn auch die militarisch auswertbare Zusammenstellung der Einzelheiten eines größeren Straßenabschnittes kann ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 99 StGB sein (BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54]).